Gemäß der DGUV Vorschrift 1 hat jeder Unternehmer seine Mitarbeiter *innen über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung jährlich zu unterweisen. Damit Versicherte Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen erkennen und entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen auch handeln können, müssen sie auf ihre individuelle Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen bekommen. Wir führen diese Unterweisungen z.B. im Bereich Stapler, Hubarbeitsbühne, Kran oder auch Spezialthemen gerne für Sie durch. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.